Dr. Christian Deffner, Landesvorsitzender im FVDZ Bayern (Lohr/Main) / Dr. Romana Krapf, stv. Landesvorsitzende (Weißenhorn/Schwaben) / Dr. Thomas Reinhold, stv. Landesvorsitzender (Nürnberg/Mittelfranken)
Dr. Thomas Reinhold, stv. Landesvorsitzender (Nürnberg/Mittelfranken) / Dr. Christian Deffner, Landesvorsitzender im FVDZ Bayern (Lohr/Main) / Dr. Romana Krapf, stv. Landesvorsitzende (Weißenhorn/Schwaben)

Im September finden die Kammer- und ZBV-Wahlen 2026 statt. Ihre Beteiligung ist entscheidend, damit wir die Interessen der Zahnärzteschaft wirkungsvoll vertreten können – für eine effiziente und kostenbewusste Kammerarbeit.

Unser bayerischer Kollege Dr. Christian Öttl zeigt, was der FVDZ leisten kann: Seit seiner Wahl zum Bundesvorsitzenden wird der Verband als gleichwertiger Gesprächspartner anerkannt. Dennoch ist der Einfluss Bayerns in der Bundeszahnärztekammer trotz größter Delegation auf ein Minimum gesunken.

Bürokratieabbau, Honorierung, Personalgewinnung und Nachwuchsförderung sind unsere zentralen Themen – mit klaren Aussagen zu den Fragen, die bayerische Zahnärztinnen und Zahnärzte täglich betreffen.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und stärken Sie den einzigen Verband, der auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene für Sie aktiv ist. Wählen Sie bitte ausschließlich unsere Listen mit Listenkreuz!

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Im September werden die Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Vorstand bzw. Delegiertenversammlung in den acht Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBVe) gewählt. Es gilt, 70 Delegiertenplätze in der VV der BLZK zu besetzen. Die gewählte Vollversammlung der BLZK wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung Versammlungsleitung, Präsidium und Vorstand.

Verordnungsgeber, Gesetzgeber, Krankenkassen nehmen immer mehr Einfluss auf die Zahnmedizin im Allgemeinen und die Zahnarztpraxis im Besonderen. Der FVDZ Bayern setzt sich ein, Gestaltungsspielräume zu nutzen, wo immer möglich. Gestaltungsspielräume für die Zahnarztpraxis nutzen heißt für den FVDZ Bayern, selbstverwaltungsübergreifend (also KZVB und BLZK gemeinsam) im engen Kontakt mit Behörden und Ministerien in Sachen Praxisbegehung arbeiten, um unsinnige und damit zeitraubende Vorgaben der Gewerbeaufsichtsämter im Vorfeld zu besprechen und auszuräumen (siehe auch Bürokratieabbau). Dieses Ziel – den Schulterschluss zwischen BLZK und KZVB – gilt es wiederherzustellen.

Der FVDZ will dafür sorgen, dass in der BLZK wieder der bayerische Weg bei Hygiene, QM, Röntgen-Fachkunde, Honorierung beschritten wird und die Entlastung der Praxis und mehr Spielraum für die Behandlerin und den Behandler im Fokus stehen.

Kein Sparzwang durch neue Gesetze ist eine Forderung, die der FVDZ Bayern seit jeher fordert. Aktuell kritisiert er das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Entwurf) und lehnt sowohl den Fachzahnarztvorbehalt für KFO-Leistungen als auch die Entkoppelung der zahnärztlichen Vergütung von der Grundlohnsumme ab. Praktische Tipps gegen sinkende Honorare (siehe Honorierung)

Zahnärztliches Versorgungssystem ist Paradebeispiel

Die Forderung des FVDZ Bayern an Bundesregierung und Gesetzgeber: Bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen ist das zahnärztliche Versorgungssystem als Paradebeispiel für Präventionserfolge, stabile Finanzen und Eigenverantwortung als Vorbild geeignet. Die Politik sollte die Sicherung der Präventionserfolge der vertragszahnärztlichen Versorgung zu ihrem gesundheitspolitischen Kernanliegen machen. Zugleich wird die vom Bundesministerium für Gesundheit einberufene „Finanz-Kommission Gesundheit“ aufgefordert, nicht einschränkend in die vertragszahnärztliche Versorgung einzugreifen.

Der FVDZ Bayern war bis 2022 über seine Kammerpräsidenten an der Arbeitsgemeinschaft „Bürokratieabbau“ des Bayerischen Gesundheitsministeriums beteiligt, die von den bayerischen Zahnärzten mit angeschoben worden ist. Das Ministerium hat erkannt, dass die niedergelassenen Heilberufe besonders von der Bürokratisierung in ihren Praxen betroffen sind. Seither hat die Politik auf bayerischer und auf Bundesebene das Thema aufgegriffen. Seit 2026 gibt es ein Meldeportal zum Bürokratieabbau, bei dem sich auch Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Institutionen einbringen können.

Ziel des FVDZ Bayern ist es, dass die Zahnärztin/der Zahnarzt den Hauptteil der Zeit ihren/seinen Patienten widmen kann und nicht im Bürokratiesumpf versinkt. Die Zahnärztin/der Zahnarzt soll hauptsächlich das tun, was sie/er am besten kann: ihre/seine Patientinnen und Patienten gut behandeln.

Der FVDZ Bayern war bis 2022 über seine Kammerpräsidenten an der Arbeitsgemeinschaft „Bürokratieabbau“ des Bayerischen Gesundheitsministeriums beteiligt, die von den bayerischen Zahnärzten mit angeschoben worden ist. Das Ministerium hat erkannt, dass die niedergelassenen Heilberufe besonders von der Bürokratisierung in ihren Praxen betroffen sind. Seither hat die Politik auf bayerischer und auf Bundesebene das Thema aufgegriffen. Seit 2026 gibt es ein Meldeportal zum Bürokratieabbau, bei dem sich auch Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Institutionen einbringen können.

Ziel des FVDZ Bayern ist es, dass die Zahnärztin/der Zahnarzt den Hauptteil der Zeit ihren/seinen Patienten widmen kann und nicht im Bürokratiesumpf versinkt. Die Zahnärztin/der Zahnarzt soll hauptsächlich das tun, was sie/er am besten kann: ihre/seine Patientinnen und Patienten gut behandeln.

Konkrete Forderungen des FVDZ Bayern

Die Landesversammlung des FVDZ forderte am 20. und 21. März 2026, die externe Erst- und Folgevalidierung für Kleingeräte in Zahnarztpraxen – Sterilisatoren und Reinigungs- und Desinfektionsgeräte – abzuschaffen. Sowohl die Hersteller als auch die Betreiber haben mittlerweile eine jahrzehntelange Erfahrung mit der kosten- und zeitintensiven Validierung von Aufbereitungsprozessen, insbesondere bei der Reinigung und Desinfektion (RDG) als auch bei der Sterilisation (Kleinautoklaven).

Die Ausfall- bzw. Mängelquote tendiert im Rahmen der Validierung gegen Null, bzw. werden eventuelle Fehler ohnehin bei den internen Routinekontrollen ersichtlich. Insofern ist an dieser Stelle das Risiko im Rahmen der Aufbereitung voll beherrschbar gemäß der Medizinprodukte-betreiberverordnung, auch wenn die externe Überprüfung entfällt.

Wichtige Forderung des FVDZ Bayern an den Verordnungsgeber: Die Pflicht zur Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz ist abzuschaffen. Die Zahnärzteschaft fertigt zwar 41% aller Röntgenaufnahmen an, dabei fallen aber nur ca. 0,4 % der kollektiven Strahlendosis an. Aufgrund des geringen radiologischen Risikos in der Zahnheilkunde erscheint der Aufwand zur regelmäßigen Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Vorgabe der StrSchV daher nicht angemessen. Insoweit sollte die Pflicht zur wiederholten Vorlage des Fachkunde- und Kenntnisnachweises entfallen.

Die kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist nicht erst seit der volumenneutralen Umsetzung der GOZ 1988 auf die GOZ 2012 Thema des FVDZ. Punktwert-Anhebung und Inflationsausgleich fordert der FVDZ mantraartig in allen Gremien – auf Bundes- und auf bayerischer Ebene. Gleichzeitig zeigt er nach mehr als drei Jahrzehnten Stillstand den bayerischen Zahnärzten rechtssicher auf, welche Möglichkeiten in der GOZ genutzt werden können: §2 (abweichende Vereinbarung, Verlangensleistung), §5 (Steigerungsfaktor) und §6 (Analogie, Zugriff auf GOÄ).

Aufgrund der offensichtlichen, fortgesetzten Missachtung des Verordnungsgebers, seiner Verpflichtung zum Interessenausgleich zwischen Zahnarzt und den zur Zahlung verpflichteten Kostenträgern nachzukommen, die aus dem Zahnheilkundegesetz vorgegeben sind, ist der Berufsstand darauf angewiesen, sich selbst zu helfen. Der FVDZ gibt dazu Hilfe zur Selbsthilfe und zeigt mit der GOZ-APP als Navigator – https://gozapp.fvdz.de/ – und mit dem Kurzverzeichnis, welche betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten bei BEMA, GOZ und GOÄ zur Verfügung stehen.

Der FVDZ Bayern unterstützt ausdrücklich die GOZ-Analogabrechnung der BEMA-Leistungsstrecke speziell in der Parodontologie und fordert gleichzeitig die Bundesregierung auf, die präventionsorientierte Parodontitistherapie gesetzlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung zu verankern und eine angemessene, vollumfängliche Vergütung sicherzustellen. Prävention muss auch künftig die Grundlage der Versorgung bilden. Das muss zentrales gesundheitspolitisches Leitmotiv werden. Zusätzlich muss der G-BA die seit 2021 geltende PAR-Behandlungsstrecke grundlegend überarbeiten und in ein einfaches, praxistaugliches Festzuschusssystem überführen. Ziel: Vereinfachung der bestehenden Regelungen, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Parodontalerkrankungen zu verbessern und bürokratische Hürden in der Durchführung der Therapie zu reduzieren (siehe Bürokratieabbau).

Während die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vor wenigen Jahren problemlos den Bundestag passiert hat und zum Teil eine Gebührenanhebung von 60 Prozent beinhaltet, gibt es bei den Ärzten und Zahnärzten seit über 30 Jahren keine Anhebung. Diese Ungleichbehandlung prangert der FVDZ Bayern an. Für den FVDZ Bayern ist der Unwillen der jeweiligen Bundesregierung schuld an diesem Stillstand. Die Bundesregierung hat als Verordnungsgeberin einerseits und Dienstherrin der Beschäftigten im öffentlichen Dienst andererseits kein Interesse daran, die GOZ-Punktwerte anzuheben (Stichwort: Beihilfe).

Seit vielen Jahren appellieren der FVDZ mit Leitanträgen und Beschlüssen in allen zahnärztlichen Gremien an den Verordnungsgeber, die Punktwerte endlich der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen – geschehen ist nichts.

Aktuelle Forderung des FVDZ Bayern

Die aktuelle Forderung der Landesversammlung hierzu: der Paragrafenteil in der GOZ muss erhalten bleiben, damit, anders als im Novellierungsprozess für die GOÄ vorgesehen, wichtige individuelle Lösungen, wie die analoge Berechnung mit Chairside-Leistungen oder die Faktorerhöhung, weiter genutzt werden können.

Der FVDZ Bayern fordert eine Landzahnarztquote im Zahnmedizinstudium, analog zu der sehr erfolgreichen Landarztquote. Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen Landarztquote werden bis zu 8 % aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden.

Analog dazu könnte eine Landzahnarztquote jungen Menschen, die den Numerus clausus nicht erfüllen, die Chance auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin ermöglichen. Die Landzahnarztquote kann im Gegensatz zu Zulassungsbeschränkungen ein Element sein, um langfristig die (vertrags)zahnärztliche Versorgung sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang kritisiert der Verband die immer noch fehlende gesetzliche Regulierung von investorenbetriebenen (Zahn)Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ).  Nur durch eine freiberuflich erbrachte Zahnmedizin, die nicht der Maximierung der Kapitalrendite verpflichtet ist, wird eine wohnort- und zeitnahe zahnmedizinische Versorgung gewährleistet. Die Entscheidungskompetenz muss – unabhängig von der Rechtsform des Kapitalgebers – stets bei Zahnärztin oder Zahnarzt bleiben und darf weder durch direkte noch indirekte Einflüsse beeinträchtigt werden.

Der Zahnarztberuf ist und bleibt ein Freier Beruf, der dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Vormarsch internationaler Investoren in die ambulante zahnärztliche Versorgung endlich stoppen, sonst schreitet das Praxissterben voran und die zahnmedizinische Versorgung auf dem ‚flachen Land‘ wird massiv gefährdet.

solides Geschäftsjahr 2020 der Bayerischen Ärzteversorgung

Zum Ende des Pandemiejahres 2020 hat die Bayerische Ärzteversorgung mit einer erzielten Nettoverzinsung in Höhe von 3,52 Prozent (Vorjahr 3,72 Prozent) eine gute Bilanz gezogen. Die Kapitalanlagebestände erhöhten sich per saldo um 4,6 Prozent auf 26,0 Milliarden Euro. Die daraus erwirtschafteten Nettoerträge beliefen sich auf 895,5 Millionen Euro (−0,4 Prozent). Für 2021 ist eine Nettoverzinsung von 3,66 Prozent zu erwarten. Die freiwilligen Mehrzahlungen erhöhten sich gleichzeitig weiter bis auf 109 Mio. Euro.

Bei den Fachkräften hält der FVDZ Bayern am dualen Ausbildungssystem für künftige Zahnmedizinische Fachangestellte fest. Zuständig ist die Bayerische Landeszahnärztekammer gemeinsam mit den entsprechenden Referaten in den Zahnärztlichen Bezirksverbänden. Im Bereich Zahnärztliches Personal steigt der Koordinierungs- und Handlungsbedarf durch den bestehenden Fachkräftemangel. Unterstützung erhofft sich der FVDZ Bayern seitens des Bayerischen Kultusministeriums insbesondere für den Ausbau und die Stärkung der Berufsschulen als Teil der dualen Ausbildung in der Fläche sowie deren digitale Ausstattung, um die berufliche Bildung zukunftssicher zu machen.

In den Jahren bis 2022 hat die freiverbandlich geführte BLZK in diesen Bereich investiert mit Werbefilmen, die viral gingen, mit dem Angebot attraktiver Aufstiegschancen bis hin zur Meisterqualifikation als Abiturersatz.

Als Ziele definiert der FVDZ Bayern, Maßnahmen zum Erhalt der hohen Zahlen an Berufseinsteigern in Bayern zu ergreifen, die ebenfalls auf den Verbleib und den Wiedereinstieg zielen und dabei die Zahnärztlichen Bezirke noch stärker einbeziehen. Ein wichtiger Schritt ist der Quereinsteigerkurs, der den Einstieg oder Wiedereinstieg in die Zahnarztpraxen erleichtern und das Praxisteam entlasten soll. Dazu ist eine Optimierung und Vereinheitlichung der Verwaltungsprozesse bei den Zahnärztlichen Bezirksverbänden im Bereich der dualen Ausbildung ZFA u.a. durch den Aufbau einer einheitlichen IT-Infrastruktur bereits im Gange. Wichtig sind aber auch die Ausbildungsmessen als Plattform zu nutzen, um für den Ausbildungsberuf ZFA zu werben und die Aufstiegsmöglichkeiten zu skizzieren. Dazu gibt es im FVDZ Bayern engagierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Beruf auf diesen Messen für junge Menschen attraktiv darstellen.

Der FVDZ Bayern fordert von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), die Prüfungsvorschriften für die Abschlussprüfungen der ZFA und hier insbesondere für die GAP2 (mündlich-praktische Prüfung) grundlegend zu überarbeiten mit dem Ziel, den bürokratischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Die aktuelle Version der Prüfungsvorschriften führen zu einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand für die Prüfungsausschüsse. War es in der Vergangenheit möglich für einen Prüfungsausschuss pro Tag 12 Prüfungen abzuhalten, so reduzierte sich diese Zahl nach Einführung der Prüfungsvorschriften auf 6. Dies bedeutet, dass die Prüfungsausschüsse (am Beispiel Unterfranken) nun 11 bis 12 Tage mit den Prüfungen befasst sind, in der Vergangenheit waren dies 6 Tage bei 61 Prüflingen. Der zeitliche Aufwand für die einzelne Prüfung erhöhte sich von 30 Minuten auf 60 Minuten. Nach den neuen Prüfungsvorschriften dauert das gesamte Prüfungsgeschehen (mit Aufklärungen) mindestens 80 Minuten.

Diese hohe zeitliche Belastung ist für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse kaum noch zumutbar und leistbar. Es ist außerordentlich schwierig, Arbeitgebervertreter für die Prüfungsausschüsse zu gewinnen, die es sich leisten können, 11 Arbeitstage ihrer Praxis fernzubleiben. Neben dem deutlich erhöhten zeitlichen Aufwand führt das auch zu massiv gestiegenen Kosten in den ZBV´en. Um große Defizite aus dem Prüfungsgeschehen für die Haushalte der ZBV´e zu vermeiden sind massive Erhöhungen der Prüfungsgebühren notwendig. Eine Verbesserung der Prüfungsergebnisse oder der Qualität des Prüfungsgeschehens selbst ist nicht erkennbar, lediglich der zeitliche bürokratische und finanzielle Aufwand erhöhte sich massiv.

Um die Zahnärztlichen Bezirksverbände auch finanziell zu entlasten, fordert der FVDZ Bayern, dass zukünftig alle Kosten, die durch das Prüfungsgeschehen bei Zahnmedizinischen Fachangestellten entstehen, komplett von der BLZK getragen werden.

Bei den Abschlussprüfungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe der BLZK. Auch wenn die Kompetenz für die regional durchzuführenden Abschlussprüfungen bei den regionalen Zahnärztlichen Bezirksverbänden liegt und aus praktischen Gründen an diese delegiert wird, bleiben die Abschlussprüfungen Aufgabe der BLZK. Aus der Delegation ergibt sich nicht automatisch, dass die einzelnen Bezirksverbände auch die Kosten und gegebenenfalls auch die entstehenden Defizite zu tragen haben.

Das Versorgungswerk der Bayerischen Ärzteversorgung ist robust. Selbst unter schwierigsten Marktverhältnissen bleiben die Widerstandsfähigkeit und Ertragskraft gewährleistet. Auf die kompetente Vertretung der Zahnärzte im Versorgungswerk legt der FVDZ Bayern großen Wert. Hier zeigt sich der generationenübergreifende Wert der Altersversorgung.

Ziel des FVDZ Bayern ist es, das Versorgungswerk für Bayerns Zahnärztinnen und Zahnärzte mit besonderer Aufmerksamkeit, dem notwendigen Knowhow und durch besonnenes Handeln auch weiterhin krisensicher und stark zu halten. Gleichzeitig lehnt der FVDZ Bayern staatliche Eingriffe in die berufsständischen Versorgungswerke rigoros ab. Die Versorgungswerke funktionieren seit Jahrzehnten stabil – ohne staatliche Zuschüsse, ohne Rettungsschirme, ohne Beitragsausfälle. Staatliche Eingriffe bergen das Risiko, dass Versorgungsgelder für fiskalische oder politische Zwecke genutzt werden – etwa zur Haushaltsstabilisierung oder zur Querfinanzierung anderer Systeme. Das widerspricht dem Grundprinzip: Die Beiträge gehören den Mitgliedern, nicht dem Staat. Die Mitglieder haben jahrzehntelang Beiträge geleistet – im Vertrauen auf verlässliche, politisch unabhängige Altersversorgung. Staatliche Eingriffe würden dieses Vertrauen untergraben und die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems beschädigen.

Gleichzeitig setzt sich der FVDZ Bayern klar für die Aktivrente auch für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte ein. Die Aktivrente soll Menschen motivieren, länger zu arbeiten – genau das tun selbstständige Zahnärzte bereits heute in hohem Maße, oft aus Verantwortung für ihre Patienten und ihre Teams. Der Ausschluss der Selbstständigen verletzt das Prinzip der Steuergerechtigkeit. Zahnärzte leisten denselben Beitrag zur Versorgung wie angestellte Kolleginnen und Kollegen – sie sollten daher auch dieselben steuerlichen Anreize erhalten. Gerade in Bayern zeigt sich: Viele Praxen finden keine Nachfolge. Wenn ältere Zahnärzte länger tätig bleiben, stabilisiert das die Versorgung. Die Aktivrente wäre ein wirksamer Hebel, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein steuerlicher Vorteil für Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung nachgehen. Seit dem 1. Januar 2026 können diese Arbeitnehmer bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, unabhängig davon, ob sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbeginn aufschieben.

Mit einem Anteil von über 60 Prozent beginnen mehr Frauen als Männer ein Zahnmedizinstudium. Kaum ein anderes Studium und späterer Beruf werden so gleichberechtigt gelebt. Durch die Förderung der freiberuflichen Tätigkeit, die der Freie Verband in der Präambel seiner Satzung verankert hat, wird eine bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf angestrebt.

Der Freie Verband sieht durch die Förderung der berufspolitischen Bildung eine gute Chance, den Anteil der Frauen in der Selbstverwaltung und Verbandstätigkeit zu erhöhen. Aufgrund des Geschlechterverhältnisses beim Studienbeginn ist dieser Ausgleich innerhalb der Selbstverwaltung eine wichtige Aufgabe der zukünftigen Verbandstätigkeit. Unterstützung bietet dabei die AS-Akademie. Sie bietet ein einzigartiges, zweijähriges berufsbegleitendes Studienprogramm für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in der Berufspolitik, Selbstverwaltung und im Praxismanagement professionalisieren möchten. Sie verbindet gesundheitspolitisches Know-how, Managementkompetenzen und strategische Kommunikation in einem kompakten Curriculum.

Die Zahnmedizin steht an einem Punkt, an dem Demografie, Fachkräftemangel und veränderte Lebensmodelle gleichzeitig Druck erzeugen. In kaum einem anderen Gesundheitsberuf treffen diese Faktoren so gebündelt aufeinander.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Aufgabe, der sich der FVDZ Bayern verschrieben hat. Wenn für fast 70 Prozent der Studierenden und Berufseinsteigerinnen die Rahmenbedingungen familienunfreundlich sind, verliert die Branche ihre eigene Nachwuchsbasis. Schwangerschaft und Mutterschaft führen im zahnärztlichen Beruf oft zu einem faktischen Berufsverbot – und das ist weder medizinisch noch gesellschaftlich noch berufspolitisch haltbar.

Die Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) betrifft die Zahnmedizin besonders stark, weil schwangere Zahnärztinnen bisher häufig mit pauschalen Beschäftigungsverboten konfrontiert waren. Die jüngsten Änderungen (2025) bringen zwar Verbesserungen – aber sie lösen das Kernproblem der Zahnmedizin nicht. Niedergelassene Zahnärztinnen tragen ein höheres Risiko als Angestellte. Schwangerschaft darf für sie nicht zu einem wirtschaftlichen Risiko werden. Die Forderung des FVDZ Bayern: das MuSchG muss klarstellen, welche Tätigkeiten sicher möglich sind, z.B. bei der Beratung, Befundaufnahme ohne Aerosole, konservierenden Tätigkeiten ohne rotierende Instrumente, digitale Planung, Verwaltung, Diagnostik, Dokumentation.

TI-Unterschriften für die Verlängerung der Testphase

Der FVDZ Bayern hat die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte im Dezember 2021 aufgefordert, sich an der Petition: einjährige Testphase für alle TI-Anwendungen zu beteiligen. Der Aufruf war erfolgreich. Es kamen 53.751 Unterschriften zusammen – was für die Petition im Deutschen Bundestag reicht. In der Folge legte das Bundesgesundheitsministerium die Umsetzung von e-Rezept und eAU auf Eis.

Die Digitalisierung ist seit Jahrzehnten in den Zahnarztpraxen etabliert. Nahezu keine Praxis verzichtet auf digitale Dokumentation. Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen setzt auf digitale Röntgentechnik. Von der digitale CAD/CAM-Technik bis hin zur dreidimensionalen Implantatplanung mit Computer unterstützter Implantation (guided Implantation) ist der digitale Workflow alltäglich im zahnärztlichen Wirken.

Kritisch sieht der Freie Verband dagegen die von staatlicher Seite aufgedrückte Telematikinfrastruktur (TI).  Digitale Datenverwaltung im Gesundheitswesen ist nur sinnvoll, wenn es den Patientinnen und Patienten nutzt. Dabei ist oberste Priorität der Datenschutz. Solange dieser nicht zu 100 Prozent gewährleistet ist, sind Gesundheitsdaten in Zeiten von Cyber-Kriminalität überaus risikobehaftet.

Der Freie Verband unterstützt das Ziel einer sicheren digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. Vor Einführung neuer TI-Komponenten muss eine umfangreiche Testphase die Praxistauglichkeit und Datensicherheit beweisen. Andernfalls führt es zu einer massiven Belastung des Praxisablaufes und diese Zeit fehlt zur Behandlung der Patientinnen und Patienten. Die Kosten der vorgeschriebenen Anbindung an die TI-Strukturen, des Betriebes und der zusätzlich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sind den Praxen zu erstatten. Der FVDZ Bayern setzt sich ein für die Durchsetzung einer höheren TI-Pauschale.

Digital Dentistry in Pandemiezeiten

In 2021 hat das Studium unter Pandemiebedingungen an vielen Universitäts-Standorten zu einem Ausfall praktischer Lehre geführt. Das Studierendenparlament des FVDZ hat mit dem „Digital Dentistry Day“ für Studierende einen Ausgleich zu geschaffen.
Die erste Veranstaltung fand mit 500 Anmeldung einen großen Anklang. Ein eintägiger Webkongress im Namen des Zahnmedizinstudiums. Im März 2022 folgte der Digital Dentistry Day 2.0.

Die zahnärztliche Selbstverwaltung ist näher am Leistungsgeschehen als jede Fremdverwaltung. Die Betroffenen können ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln. Staatliche Eingriffe sind auf das Setzen von Rahmenbedingungen zu beschränken.

Die staatliche Einflussnahme in die bestehende Selbstverwaltung ist nicht erst seit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (SVSG) eindeutig und zeigt ein Misstrauen gegen gewachsene Strukturen. Der FVDZ Bayern sieht in einer liberalen Selbstverwaltung den Grundstein für das Fortbestehenden einer hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Überaus wichtiger Nebeneffekt für den Staat: Selbstverwaltungen sparen Geld.

Der Freie Verband hat ein Studierendenparlament (https://stupa.fvdz.de/), das in Paragraph 3 Abs. 2 der Satzung verankert ist. Die zukünftigen jungen Kolleginnen und Kollegen werden durch dieses Parlament an die berufspolitische Arbeit herangeführt, um zukünftig die Selbstverwaltung zu stärken. Viele Vorschläge des Studierendenparlaments fließen in Entscheidungen der Hauptversammlung des FVDZ ein.